Gute Nachrichten aus dem Bienenstock: Das Deutsche Patent- und Markenamt hat den Widerspruch der Langnese Honig GmbH gegen die Marke „SaarBiene“ vollständig zurückgewiesen.
Langnese hatte argumentiert, „SaarBiene“ sei den eigenen Marken „Flotte Biene“ und „Sabienchen“ zu ähnlich. Das Patentamt sieht das anders: Weder im Schriftbild noch im Klang oder in der Bedeutung bestehe Verwechslungsgefahr. „SaarBiene“ verweise eindeutig auf die Biene aus dem Saarland, während die gegnerischen Begriffe für etwas anderes stünden.
Auch das Logo – die Biene mit der Wabe in Form des Saarlandes – grenze sich klar ab. Eine Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Langnese-Marken liege nicht vor.
Für euch bedeutet das: Ihr müsst nicht mehr nach wechselnden Namen suchen. Wo SaarBiene draufsteht, ist Honig aus Ludweiler und vom Linslerhof in Überherrn drin.
Die ganze Geschichte von 2020 bis heute steht in der Chronik: Der Namensstreit mit Langnese.
